Kostenübernahme in Ausnahmefällen möglich

Die medizinische Indikation für eine Behandlung mit Veneers ist nicht absolut ausgeschlossen. So kann eine (zumindest teilweise) Kostenübernahme erfolgen, wenn zum Beispiel Frontgebissteile nach einem Unfall restauriert werden müssen. Gleiches gilt für behandlungsnotwendige Korrekturen an Zähnen, die die Kaubewegung beeinträchtigen.

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